AGB

 

  1. Geltungsbereich, Vertragsgegenstand
  1. Für die Geschäftsbedingungen zwischen DIGITAL SPRINTERS, Gödecke & Zühlke GbR GbR, Grellstraße 56, 10409 Berlin, (nachfolgend „Digital Sprinters“ oder „Agentur“) und dem Auftraggeber (nachfolgend „Kunde“) gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen gelten nur, soweit Digital Sprinters ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich (per Briefpost, E-Mail oder Fax) zustimmt.
  2. Der konkrete Vertragsgegenstand und die Leistungspflichten der Parteien ergeben sich aus dem individuellen Leistungsangebot von Digital Sprinters.
  3. Soweit nicht ausdrücklich im Angebot von Digital Sprinters einbezogen, sind Leistungen, die nicht unmittelbar von der Agentur erbracht werden, nicht Teil der vertraglich vereinbarten Vergütung, sondern sind vom Kunden gesondert zu zahlen. Hierzu zählen Rechteeinräumung von Inhalten Dritter (bspw. Stockmaterial), rechtliche Prüfungen, Produktionskosten (Audio/Video), Übersetzungen und sonstige vergleichbare Leistungen Dritter, sowie bei Angebotserstellung unvorhergesehene Reisekosten.
  4. Es bestehen keine Pflichten seitens Digital Sprinters, editierbare Originaldaten herauszugeben. Dies erfolgt nur auf Wunsch des Kunden gegen Entgeltzahlung, die gesondert zu vereinbaren ist.
  5. Digital Sprinters ist berechtigt, nach eigenem Ermessen Erfüllungsgehilfen für die Vertragserfüllungeinzusetzen, ohne dass es eine entsprechende Pflicht gibt, den Kunden darüber zu informieren.
  6. Wir sind berechtigt, in eigenem Namen und auf eigene Rechnung die erforderlichen Leistungen an Dritte zu vergeben, die ihrerseits Dritte einsetzen dürfen. Wir bleiben hierbei alleiniger Vertragspartner des Kunden. Der Einsatz von Dritten erfolgt nicht, sofern für uns ersichtlich ist, dass deren Einsatz berechtigten Interessen des Kunden zuwiderläuft.
  7. Diese AGB gelten ausschließlich für Verträge mit Unternehmern im Sinne von § 14 BGB.

 

  1. Angebotserstellung, Vertragsschluss
  1. Leistungsangebote von Digital Sprinters sind unverbindlich, was bedeutet, dass sich Preis und Ausführung der angebotenen Leistung ändern können.
  2. Soweit Digital Sprinters die Konditionen für einen Auftrag mitteilt, stellt dies daher kein rechtlich bindendes Angebot dar. Erst wenn der Kunde mit den Konditionen von Digital Sprinters einverstanden ist, liegt darin ein Angebot des Kunden auf Abschluss eines Vertrages vor.
  3. Ein Vertrag kommt somit erst zustande, soweit Digital Sprinters dieses Angebot des Kunden annimmt. Dies kann wahlweise per Post, Fax oder E-Mail erfolgen.

 

  1. Vertragspflichten
  1. Der Kunde stellt Digital Sprinters die zur Erstellung der Leistung erforderlichen Inhalte in digitaler Form zur Verfügung. Digital Sprinters ist nicht verpflichtet, die vom Kunden zur Verfügung gestellten Inhalte zu überprüfen, insbesondere nicht im Hinblick darauf, ob sie geeignet sind, den mit dem Vertragsgegenstand verfolgten Zweck zu erreichen. Des Weiteren ist Digital Sprinters für sämtliche Inhalte, die der Kunde im Rahmen des Vertrages und der Vertragsanbahnung bereitstellt, nicht verantwortlich. Insbesondere ist Digital Sprinters nicht verpflichtet, die Inhalte auf mögliche Rechtsverstöße (bspw. Marken- und Urheberrechte sowie sonstige Schutzrechte) zu überprüfen; hierbei handelt es sich um eine Pflicht des Kunden.
  2. Digital Sprinters bemüht sich, Werbeinhalte sofort zu löschen, wenn Anhaltspunkte vorliegen, dass diese rechtswidrig sind bzw. Rechte Dritter verletzen. Anhaltspunkte für Rechtswidrigkeit oder Rechtsverletzung liegen insbesondere dann vor, wenn Behörden oder sonstige Dritte Maßnahmen gleich welcher Art gegen Partner, Anbieter und/oder Digital Sprinters ergreifen und sich diese Maßnahmen auf den Vorwurf einer Rechtswidrigkeit bzw. einer Rechtsverletzung durch die Werbeinhalte stützen.
  3. Sollten Dritte Digital Sprinters wegen möglicher Rechtsverstöße in Anspruch nehmen, die aus den Inhalten des Kunden resultieren, verpflichtet sich dieser, Digital Sprinters von jeglicher Haftung freizustellen und Digital Sprinters die Kosten zu ersetzen, die der Agentur wegen der möglichen Rechtsverletzung entstehen.

 

 

  1. Vertragslaufzeit, Vertragsbeendigung
  1. Die ordentliche Vertragslaufzeit ergibt sich aus dem Individualvertrag der Parteien.
  2. Bei Verträgen mit einer festgelegten Laufzeit ist die ordentliche Kündigung mit einer Kündigungsfrist von drei (3) Monaten zum Ende der vereinbarten Laufzeit für beide Vertragsparteien möglich, andernfalls verlängert sich der Vertrag erneut um die Dauer der vereinbarten Vertragslaufzeit.
  3. Nach Beendigung des Vertrages hat sich der Kunde seine Daten selbständig zu sichern. Eine Übermittlung der vom Kunden auf dem Computer-Speicherplatz abgelegten Inhalte und Daten auf einen Datenträger oder per elektronischen Versand ist keine Pflicht von Digital Sprinters und daher gesondert zu vereinbaren.
  4. Im Falle einer außerordentlichen Kündigung durch eine der Parteien ist Digital Sprinters berechtigt, die für die Zustellung der vom Kunden auf dem Computer-Speicherplatz abgelegten Inhalte an den Kunden entstehenden Kosten, von dem Kunden Zug-um-Zug gegen Herausgabe der Daten zu verlangen.
  5. Der Vertrag kann vorzeitig von beiden Seiten nur aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden. Erhebliches vertragswidriges Verhalten trotz Abmahnung gilt als wichtiger Grund.
  6. Kündigt der Kunde aus wichtigem Grund vorzeitig, ohne dass Digital Sprinters diesen Grund zu vertreten hat, steht der Agentur die vertraglich vollständige vereinbarte Vergütung ohne Abzug für evtl. ersparte Leistungen und Aufwendungen zu.
  7. Kündigt der Kunde aus wichtigem Grund und hat Digital Sprinters diesen Grund zu vertreten, so steht der Agentur die vereinbarte Honorierung nur für den bis dahin erbrachten Leistungsanteil zu.

 

  1. Vergütung
  1. Die Höhe der Vergütung (gleichgültig, ob es sich um Pauschal- oder Stundenvergütung handelt) ergibt sich aus dem Angebot von Digital Sprinters. Angegebene Beträge verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer (Nettopreis).
  2. Digital Sprinters behält sich das Recht vor, Vorschuss- und/oder Teilzahlungen nach dem Erreichen wesentlicher Zwischenleistungen zu verlangen. Zwischenrechnungen sind ebenfalls innerhalb von 14 Tagen zur Zahlung fällig.
  3. Im Falle eines von Digital Sprinters nicht verschuldeten temporär abgegrenzten Projektstillstandes behält sich Digital Sprinters das Recht vor, Teilzahlungen für erbrachte Leistungen zu verlangen. Demnach kann Digital Sprinters eine Teilzahlung für die bereits erbrachten Leistungen verlangen, wenn der Kunde 10 % eines verbindlich vereinbarten Leistungszeitpunktes seiner Mitwirkungspflicht überschritten hat. Liegt ein Überschreiten von 50 % des vereinbarten Zeitpunktes durch den Kunden vor, oder kommt das Projekt auf unbestimmte Zeit zum Erliegen, kann Digital Sprinters die gesamte Projektsumme in Rechnung stellen.

 

  1. Abnahme

  1. Während der Fertigstellungsphase ist Digital Sprinters berechtigt, dem Kunden einzelne Bestandteile der erbrachten Leistung zur Teilabnahme vorzulegen. Der Kunde ist zur Teilabnahme verpflichtet, sofern die betreffenden Leistungen den vertraglichen Anforderungen entsprechen.
  2. Der Kunde ist zur Abnahme der erbrachten Leistung verpflichtet, sofern diese den vertraglichen Anforderungen entspricht. Die Abnahme ist schriftlich (per E-Mail oder in Textform) zu erklären. Erfolgt die Abnahme trotz Aufforderung und vertraglich erbrachter Leistungen nicht schriftlich innerhalb von 14 Tagen seitens des Auftraggebers, und werden keine Einwände gegen die Abnahme schriftlich vorgebracht, so gilt die Leistung als stillschweigend abgenommen.
  3. Die Nutzung der Vertragsleistung durch den Kunden stellt ebenfalls eine stilllegende Abnahme dar.
  4. Die Wartung und Pflege von Inhalten nach Vertragserfüllung muss gesondert bei Digital Sprinters in Auftrag gegeben werden. Kleine Inhaltliche Änderungen, wie der Austausch von einzelnen Bildern und Texten, sind in den ersten drei Monaten nach Abnahme kostenfrei. Insgesamt inklusive ist ein Arbeitsaufwand von 2 Stunden.
  5. Fordert der Kunde Digital Sprinters auf, eine Webseite online zu schalten, dann sichert er zu, dass er zuvor die vollständige Seite rechtlich überprüft hat.

 

  1. Webseitenerstellung
  1. Gegenstand von Webseiten-Erstellung Verträgen zwischen uns und dem Kunden ist grundsätzlich die Entwicklung neuer Webseiten oder die Erweiterung bestehender Webseiten (z.B. Einbinden neuer Schnittstellen) unter Beachtung der technischen und/oder gestalterischen Vorgaben des Kunden. Zwischen den Parteien geschlossene Webseiten-Erstellung Verträge sind Werkverträge im Sinne von §§ 631 ff. BGB.
  2. Soweit nicht anders vereinbart, sind die erstellten Webseiten für alle gängigen Browser in ihrer jeweils aktuellen Fassungen optimiert. Eine Optimierung für Mobilgeräte oder Tablet Computer ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
  3. Im Zuge der Webseitenerstellung bieten wir dem Kunden auf ihn zugeschnittene Beratungsdienstleistungen im Bereich Onlinemarketing an. Die Webseitenerstellung beinhaltet neben der allgemeinen Beratung auch die Analyse der aktuellen Online-Präsenz. Im Rahmen der Leistungserbringung schulden wir ausschließlich eine Beurteilung der Online-Präsenz des Kunden und eine Empfehlung für zukünftige Maßnahmen. Hierbei handelt es sich um eine Dienstleistung im Sinnevon §§ 611 ff. BGB. Ein bestimmtes Ergebnis (z.B. Conversion Rate, Verweildauer) wird im Rahmen der Dienstleistung nur dann geschuldet, wenn dieses ausdrücklich zugesichert wurde.
  4. Die Prüfung oder Beschaffung von Rechten und Tracking-Tools (z.B. Google Analytics, META Pixel, Pinterest-Tag, TikTok Pixel etc.) sowie die Beschaffung von Plugins (WordPress/WooCommerce) und Apps (Shopify) oder Lizenzen (WooCommerce, Shopify) und Zertifikaten (z.B. SSL/TLS) sind von uns nur dann zu erbringen, soweit dies individualvertraglich ausdrücklich vereinbart ist.
  5. Ein Anspruch auf die Herausgabe von offenen Grafikdateien, Quellcodes, (Entwicklungs-) Dokumentationen, Handbücher und sonstiger Zusatzdokumentation besteht – vorbehaltlich abweichender ausdrücklicher Individualvereinbarungen – nicht.
  6. Der Kunde kann nach Absprache und vorheriger Terminierung auf die Entwicklungsseite zugreifen und Kundenwünsche einbringen, soweit diese vom ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang gedeckt sind. Vorherige abgenommene Teilschritte (z.B. Webdesign) bleiben hiervon unberührt. Derartige Anpassungen werden Bestandteil des ursprünglichen Vertrags, wenn beide Vertragsparteien in Textform (zB per E-Mail) zustimmen. Im Übrigen sind wir nur zur Herstellung der im Vertrag aufgelisteten Funktionen/Positionen bzw. zur Erbringung der vereinbarten Dienstleistung (z.B. Wartung) verpflichtet. Darüber hinausgehende Leistungen müssen gesondert vereinbart und vergütet werden.
  7. Sobald die Webseite fertiggestellt wurde, werden wir den Kunden zur Abnahme der Webseite auffordern.
  8. Voraussetzung für unsere Tätigkeit ist, dass der Kunde uns sämtliche für die Umsetzung des Projekts erforderliche Daten (Texte, Vorlagen, Grafiken etc.) vor Auftragsbeginn vollständig in geeigneter Form zur Verfügung stellt. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach, können wir dem Kunden den hierdurch entstehenden Zeitaufwand in Rechnung stellen.
  9. Suchmaschinenoptimierung (SEO) wird nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurde.
  10.  Die Vergütung für die Webseitenerstellung ist Gegenstand einer individualvertraglichen Vereinbarung zwischen den Parteien. Im Übrigen finden die gesetzlichen Vorschriften Anwendung.
  11.  Sofern der Kunde für die neue Webseite keine Hosting-Dienstleistungen von uns, sondern von Drittanbietern in Anspruch nimmt, übernehmen wir keine Verantwortung für die jeweiligen Server und deren Konfiguration, die Datenleitungen und/oder die Abrufbarkeit der Webseite.

 

  1. SEO Marketing & SEA Kampagnen
  1. Digital Sprinters bietet dem Kunden individuell vereinbarte Dienstleistungen im Bereich SEO-Marketing an. Im Rahmen der Leistungserbringung schulden wir ausschließlich die Durchführung von Maßnahmen, die nach unserer eigenen Erfahrung das Suchmaschinen-Ranking positiv beeinflussen können oder vom Auftraggeber ausdrücklich angeordnet werden. Hierbei handelt es sich um eine Dienstleistung im Sinne von §§ 611 ff. BGB. Ein bestimmtes Ergebnis (z.B. ein bestimmtes Ranking in der Google Trefferliste) wird im Rahmen der SEO-Dienstleistungen dagegen nur dann geschuldet, wenn dieses ausdrücklich zugesichert wurde.
  2. Wir bieten dem Kunden ferner Dienstleistungen im Bereich von SEA-Kampagnen an. Im Rahmen der Leistungserbringung schulden wir ausschließlich die Unterbreitung von Vorschlägen bzgl. werbewirksamer Keywords und nach Freigabe des Kunden die Durchführung der Maßnahme (Schaltung von Werbeanzeigen). Hierbei handelt es sich um Dienstleistungen im Sinne von §§ 611 ff. BGB. Ein bestimmtes Ergebnis (z.B. Verkaufszahlen) wird im Rahmen von SEA-Dienstleistungen nicht geschuldet, es sei denn, dies wurde ausdrücklich zugesichert. Wir haben neben dem Anspruch auf Vergütung der Dienstleistung einen Anspruch auf Aufwendungsersatz im Hinblick auf die kostenpflichtigen Anzeigen gegenüber dem Kunden. Uns trifft nicht die Verpflichtung, die Rechtmäßigkeit von Keywords zu überprüfen. Wir unterbreiten dem Kunden Vorschläge bzgl. der Buchung von Keywords. Die rechtliche Prüfung insbesondere auf die Markenrechte Dritter und Freigabe der Keywords obliegt dem Kunden vor Durchführung der Kampagne.

 

 

  1. Leistungsstörungen
  1. Für Leistungsstörungen ist Digital Sprinters nur verantwortlich, soweit diese die in dem Vertrag zwischen den Parteien vereinbarten Leistungspflichten betreffen. Insbesondere für die Funktionsfähigkeit der eigentlichen Internet-Präsenz des Kunden, bestehend aus den auf den Webserver aufgespielten Daten (z.B. HTML-Dateien, Flash-Dateien, Skripte etc.), ist Digital Sprinters ohne einer hiervon abweichenden Regelung nicht verantwortlich.
  2. Störungen hat die Agentur im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten unverzüglich zu beseitigen. Der Kunde ist verpflichtet, Digital Sprinters für ihn erkennbare Störungen unverzüglich anzuzeigen. Erfolgt die Beseitigung der Störung nicht innerhalb eines angemessenen Zeitraums, hat der Kunde Digital Sprinters eine angemessene Nachfrist zu setzen.
  3. Wird die Funktionsfähigkeit des Webservers aufgrund nicht vertragsgemäßer Inhalte oder aufgrund einer über den vertraglich vorausgesetzten Gebrauch hinausgehende Nutzung beeinträchtigt, kann der Kunde hinsichtlich hierauf beruhender Störungen keine Rechte geltend machen. Im Falle höherer Gewalt ist Digital Sprinters von der Leistungspflicht befreit. Hierzu zählen insbesondere rechtmäßige Arbeitskampfmaßnahmen, auch in Drittbetrieben und behördliche Maßnahmen, soweit nicht vom Anbieter verschuldet.

 

  1. Sperrung von Inhalten
  1. Digital Sprinters ist berechtigt, den Zugriff auf die vom Kunden auf dem vertragsgegenständlichen Computer-Speicherplatz abgelegte Inhalte zu sperren, wenn ein hinreichender Verdacht auf die Verbreitung rechtswidriger Inhalte vorliegt.
  2. Digital Sprinters ist berechtigt, das Vertragsverhältnis bei einer berechtigten Sperrung fristlos zu kündigen. Dazu hat er zunächst den Kunden erfolglos zur Abhilfe aufzufordern. Eine solche Abmahnung ist bei schweren Verstößen entbehrlich. Die Kündigung ist innerhalb einer angemessenen Frist nach Kenntniserlangung vom Kündigungsgrund zu erklären. Bisher erbrachte Leistungen von Digital Sprinters bleiben hiervon unberührt und werden dem Kunden in Rechnung gestellt.
  3. Digital Sprinters ist ebenfalls zur Sperrung der Inhalte berechtigt, wenn der Kunde sich mit dem Ausgleich der Rechnungsforderung von Digital Sprinters in Verzug befindet und er bereits zwei Mal angemahnt wurde mit dem ausdrücklichen Hinweis auf die Sperrung bei fortgesetztem Verzug.

 

  1. Registrierung von Domains
  1. Beauftragt der Kunde Digital Sprinters mit der Registrierung einer Domain, so muss der Kunde vor Erteilung des Auftrages sicherstellen, dass die Domain keine Rechte Dritter verletzt und nicht gegen geltendes Recht verstößt. Der Kunde versichert, dass er dieser Verpflichtung nachgekommen ist und dass sich bei dieser Prüfung keine Anhaltspunkte für eine Rechtsverletzung ergeben haben.
  2. Digital Sprinters hat auf die Vergabe einer Domain durch die jeweilige Vergabestelle keinen Einfluss. Digital Sprinters übernimmt keine Gewähr dafür, dass die vom Kunden beantragte Domain auch zugeteilt werden und/oder die zugeteilte Domain frei von Rechten Dritter ist und/oder auf Dauer Bestand hat. Die Auskunft von Digital Sprinters darüber, ob eine bestimmte Domain registrierbar ist, erfolgt durch den Anbieter aufgrund Angaben Dritter und bezieht sich nur auf den Zeitpunkt der Auskunftseinholung des Anbieters.

 

  1. Nutzungsrechte
  1. Digital Sprinters überträgt dem Kunden das ausschließliche, zeitlich, räumlich und inhaltlich uneingeschränkte Nutzungsrecht an der vertragsgegenständlichen Leistung. Weitere Nutzungsrechte von in Verbindung mit der Vertragsleistung hergestellten Unterlagen wie z.B. Druckunterlagen, Zeichnungen, Grafiken, Bilder, Ton- und/oder Bildaufnahmen, Softwaredaten etc., auch Entwürfe, werden nur bei ausdrücklicher Vereinbarung an den Kunden übertragen.
  2. Das von Digital Sprinters eingeräumte Nutzungsrecht schließt das Recht zur Änderung und Weiterübertragung an dritte Unternehmen ein.
  3. Digital Sprinters verzichtet im Rahmen der Rechteeinräumung nicht auf das Recht der Namensnennung, soweit nicht anderweitig ausdrücklich mitgeteilt (§ 13 UrhG).
  4. Die Einräumung der Nutzungsrechte erfolgt erst mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung.
  5. Zieht Digital Sprinters zur Vertragserfüllung Dritte heran, wird die Agentur deren Urhebernutzungsrechte für den Kunden auf dessen Kosten zeitlich, örtlich, nach Verwendungszweck und in jeder anderen Weise unbeschränkt erwerben und im gleichen Umfang auf den Kunden übertragen. Der Kunde ist berechtigt, Einsicht in die mit Dritten geschlossenen Verträge, die zur Erfüllung dieses Vertrags nötig sind, zu nehmen.
  6. Digital Sprinters behält sich vor, die erbrachte Leistung unter Nennung des Kunden mit seinem Unternehmenslogo als Referenz zu nutzen.

 

  1. Haftungsbeschränkung, Gewährleistung. Der Digital Sprinters haftet unbeschränkt,

– Digital Sprinters haftet unbeschränkt, 

bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, für die Verletzung von Leben, Leib oder Gesundheit,

–  nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes sowie

–  im Umfang einer vom Anbieter übernommenen Garantie.

  1. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Pflicht, die wesentlich für die Erreichung des Vertragszwecks ist (Kardinalpflicht), ist die Haftung von Digital Sprinters der Höhe nach begrenzt auf den Schaden, der nach der Art des fraglichen Geschäfts vorhersehbar und typisch ist.
  2. Eine weitergehende Haftung von Digital Sprinters besteht nicht.
  3. Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter,Vertreter und Organe von Digital Sprinters.
  4. Für überlassene Datenträger, Vorlagen und sonstiges Material, welches einen Monat nach Erledigung des Auftrags nicht abgefordert wird, übernimmt Digital Sprinters keine Haftung.
  5. Für Mängel der erbrachten Leistung haftet INTEGR8 nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen. Die Frist für die Verjährung von Gewährleistungsansprüchen des Kunden beträgt ein Jahr.

 

  1. Änderungen dieser AGB
  1. Digital Sprinters ist berechtigt, die AGB zu ändern. Die Anpassung erfolgt nur beim Vorliegen von triftigen und sachlichen Gründen und wenn es das vertragliche Gleichgewicht des Kunden zu Digital Sprinters nicht stören wird. Solche Gründe können zum Beispiel rechtliche sowie technische Veränderungen, Erfahrungen mit Kundenverhalten oder unbeabsichtigte Lücken in den Klauseln sein. Die Änderung wird dem Nutzer per E-Mail mitgeteilt.
  2. Der Kunde ist berechtigt, den Änderungen zu widersprechen. Im Falle des Widerspruchs behält sich Digital Sprinters uns das Recht vor, das bestehende Vertragsverhältnis mit sofortiger Wirkung zu beenden.
  3. Die Änderungen gelten als anerkannt und verbindlich, wenn der Kunde den Änderungen innerhalb von 14 Tagen nicht ausdrücklich gegenüber Digital Sprinters widersprochen hat.

 

  1. Verschwiegenheit
  1. Alle Informationen, die Digital Sprinters im Rahmen der Zusammenarbeit mit dem Kunden bekannt werden, werden strikt vertraulich behandelt und nur dann an Dritte weitergegeben, wenn dies zur Projektbearbeitung notwendig ist.
  2. Der Kunde verpflichtet sich im Gegenzug, alle ihm während der Zusammenarbeit zugänglich werdenden Informationen Digital Sprinters betreffend strikt vertraulich zu behandeln, soweit die Weitergabe an Dritte nicht vorher abgesprochen wird. Diese Vereinbarung gilt auch über die Dauer der Zusammenarbeit hinaus.

 

  1. Abtretung, Aufrechnung, Schriftform
  1. Der Nutzer darf Ansprüche gegen Digital Sprinters nur nach dessen schriftlicher Zustimmung auf Dritte übertragen.
  2. Der Nutzer darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
  3. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung oder Aufhebung dieser Klausel. Elektronische Dokumente in Textform erfüllen das Schriftformerfordernis nicht.

 

  1. Gerichtsstand, Erfüllungsort, geltendes Recht, Vertragssprache
  1. Als Gerichtsstand und Erfüllungsort wird Berlin festgelegt, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
  2. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts als vereinbart.
  3. Die Vertragssprache ist deutsch.

     

    1. Salvatorische Klausel

    Sollten eine oder mehrere der Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Vertragsparteien sind gehalten, die unwirksame Bestimmung durch eine solche wirksame Bestimmung zu ersetzen, mit der das vertraglich gewollte Ergebnis am besten erreicht wird.

     

    Stand 20.01.2025